Wie kann eine ERP-Software steuerlich geltend gemacht werden?

Abschreibung und Nutzungsdauer *
Die steuerliche Abschreibung von ERP Software ist seit 2005 gesetzlich geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat die betriebsübliche Nutzungsdauer auf 5 Jahre festgelegt.
Steuerliche Behandlung der Abschreibung von ERP-Systemen

Eine kostenpflichtig erworbene ERP-Software wird als Standard-Software eingestuft, die als aktivierungspflichtiges, immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens angesehen wird.

Mithilfe der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie den an den Umfragen teilnehmenden Firmen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2005 eine abschreibbare Nutzungsdauer von 5 Jahren festgelegt.

Die fünfjährige Nutzungsdauer ist unabhängig von einem Wartungsvertrag. Die erworbene ERP-Software muss als Anlagevermögen aktiviert werden und wird für einen Zeitraum von insgesamt 5 Jahren linear abgeschrieben.

Es ist dabei nicht von Belang, ob das ERP-System als Komplettpaket oder in einzelnen Modulen gekauft wurde.

Auch die Anzahl der ERP-Anbieter für unterschiedliche Module spielt dabei keine Rolle für die Abschreibung.

  1. * Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir trotz größter Sorgfalt nicht dafür garantieren können, dass die hier gemachten Angaben richtig oder aktuell sind. Sie erfolgen deshalb ohne jegliche Gewähr. Da wir weder Rechts- noch Steuerberatend tätig sein dürfen, nehmen Sie bitte mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater Kontakt auf

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