Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Mai 2019 laufen. Der Bundesgesetzgeber ist verpflichtet, das Arbeitsrecht entsprechend zu ergänzen.
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