Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Fachleute rechnen damit, das das Urteil die bisher praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zur Erfassung mobiler Arbeit und Homeoffice weitreichend verändern wird.
Das im Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt ab 2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in die Pflicht, ein Sorgfaltspflichtensystem für ihre gesamte Lieferkette einzurichten. Doch auch für KMU ergibt das schon jetzt Sinn. ... mehr Informationen: Agentur für Wirtschaft & Entwicklung
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Mittelständische Unternehmen können bis zu 17.000 Euro erhalten, um die digitale Transformation anzugehen. Die Investitionsbank Berlin (IBB) als Förderbank übernimmt das Unterstützungsprogramm für förderungsfähige Soloselbständige und und Firmen. Die Förderrichtlinien können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
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